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Versetzungsprüfer Gymnasium NRW (Sekundarstufe I) – Frequently Asked Questions

Warum gibt es keine Möglichkeit die Versetzung am Ende von Jahrgangsstufe 5 zu prüfen?

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden die sogenannte Erprobungsstufe. In dieser Zeit gibt es keine Versetzung. Alle Schülerinnen und Schüler gehen im Regelfall automatisch von Jahrgangsstufe 5 in Jahrgangsstufe 6 über. Eine Ausnahme ist beispielsweise eine freiwillige Wiederholung.

Warum gibt es keine Möglichkeit die Versetzung am Ende der Einführungsphase zu prüfen?

Die Versetzungsregelung ist hier sehr kompliziert, da sie nicht nur von der individuellen Kursbelegung in der Einführungsphase abhängt, sondern auch seit wann bestimmte Fächer belegt wurden. Dies alles abzufragen und zu prüfen, würde den Rahmen eines einfach Webtools übersteigen.

Warum gibt es keine Möglichkeit die Versetzung in der Qualifikationsphase zu prüfen?

In der Qualifikationsphase gibt es die Idee der Versetzung nicht mehr. Es kann lediglich im Verlauf der Qualifikationsphase vorkommen, dass die Zulassung zum Abitur vorzeitig nicht mehr erreicht werden kann oder eine freiwillige Wiederholung der letzten zwei Halbjahre beantragt wird.

Sind die Differenzierungskurse in den Jahrgangsstufen 8 und 9 Kern- oder Nebenfächer?

Auch wenn in den Differenzierungskursen Klassenarbeiten geschrieben werden, zählen diese als Nebenfach.

Was versteht man unter der Prognoseklausel?

Wenn besondere Umstände (bspw. lange Krankheit oder familiäre Probleme) dazu geführt haben, dass eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der zuvor problemlos den Anforderungen gewachsen war, in einem Schuljahr nicht die Voraussetzungen zur Versetzung erreicht, kann die Zeugniskonferenz abweichend beschließen, die Schülerin oder den Schüler trotzdem zu versetzen, wenn die Prognose getroffen werden kann, dass die Leistungsrückstände in angemessener Zeit wieder aufgeholt werden können. Diese Prognoseklausel greift allerdings nicht, wenn mit der Versetzung gleichzeitig ein Abschluss erworben wird. Für das Gymnasium heißt das, dass die Progonoseklausel letztmalig am Ende von Jahrgangsstufe 8 zur Anwendung kommen kann.